Kirchengemeinderat
Aus der Kirchengemeinde wird ein Kirchengemeinderat gebildet und von den Gemeindemitgliedern
auf 5 Jahre gewählt. In Haslach sind es acht Kirchengemeinderäte.
Neben dem 1.Vorsitzendem - dies ist Kraft seines Amtes bei uns Pfarrer Tungl - wird
aus den acht gewählten Mitgliedern ein 2. Vorsitzender bestellt.
Der Kirchengemeinderat dient der Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde.
Er trägt mit dem Pfarrer zusammen die Verantwortung für das Gemeindeleben,
fasst die hierfür notwendigen Beschlüsse und sorgt für deren
Durchführung.
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